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Der Betriebsarzt > betriebsspezifische Betreuung
Allgemeines zur spezifischen Betreuung nach DGUV2
nachfolgende Informationen, wobei es sich im Wesentlichen um spezifische Betreuungsleistungen handelt, werden durch die Verordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: baua) festgelegt.
Beispiele nach DGUVV2 wären:
- Arb.med. Vorsorge (früher G-Untersuchungen)
- Eignungsuntersuchungen (früher G25/G41...)
- Einstellungsuntersuchungen
....
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
werden in der Verordnung
Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
beschrieben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Publikation (Ausgabe 2013) veröffentlicht.
Ebenso das "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" hat diese aktuellen Verordnungen veröffentlicht.
Einstellungsuntersuchungen
Inhalt der Untersuchungen und Eignungsgrenzen in Absprache mit dem Auftraggeber.
FEV Gutachten
- nähere Beschreibung folgt -
Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)
nach SGB IX, §167, Abs. 2
betriebsärztliche Beratung
im Rahmen der Wiedereingliederung nach "Hamburger Modell"
Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Die stufenweise Wiedereingliederung ist auch unter dem Begriff „Hamburger Modell“ bekannt.